Alle GOP-Leistungen der Praxis sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört. Je nach Versicherung unterscheiden sich das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze.

Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn über das weitere Vorgehen.

 

KOSTENTRÄGER

Krankenversicherung

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von folgenden Krankenversicherern übernommen:

  • Private Krankenversicherung  
  • Beihilfe 
  • Freie Heilfürsorge

​Das Verfahren zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Kosten können sich je nach Kostenträger bzw. Versicherungstarif unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Versicherer und fordern Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an. 

 

Selbstzahler

Selbstzahler kommen selbst für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung auf. Ein Psychotherapieantrages und die Registrierung einer Diagnose bei einem Versicherer entfallen dadurch. 

 

Gesetzliche Krankenkasse

Für gesetzlich Versicherte biete ich die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens an. Auch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erfolgt die Abrechnung gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und über individuelle Honorarvereinbarungen. Es entstehen die gleichen Kosten, inklusive ggf. zu leistender Eigenanteile.​

 

Die Kosten in der Übersicht

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Erstgespräch
 

GOP-Ziffer 812a

 

Faktor 2,8

 

Betrag 134,06€

 

 

Zuzahlung KEINE

Probatorik
bis zu 4 Diagnostikstunden

GOP-Ziffern 870 u. 801a

 

Faktoren 3,07 u. 2,3

 

Betrag 

134,06€+33,52€=167,73€

 

Zuzahlung 33,52€

Kurzzeittherapie
Die ersten 24 Therapiestunden

GOP-Ziffern 812a u. 801a

 

Faktoren jeweils 2,3

 

Betrag 

134,06€+33,52€=167,73€

 

Zuzahlung KEINE

Langzeittherapie
ab der 25. Therapiestunde

GOP-Ziffern 870 u. 801a

 

Faktoren 3,07 u. 2,3

 

Betrag 

134,06€+33,52€=167,73€

 

Zuzahlung 33,52€

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