Erstgespräch
Das Erstgespräch für eine Psychotherapie findet persönlich in meiner Praxis statt. Erläutern Sie mir Ihr Anliegen und wir klären die für Sie wichtigen Fragen. Sollten Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, kann diese in der Regel kurz darauf mit den probatorischen Sitzungen beginnen.
Probatorische Sitzungen
Vor der eigentlichen Behandlung erfolgen bis zu fünf probatorische Sitzungen. Hier können Sie sich entscheiden, ob Sie sich eine Therapie mit mir vorstellen können. Die Stunden dienen der umfassenden Diagnostik auf dessen Grundlagen wir gemeinsam den Behandlungsplan für die Therapie festlegen. Am Ende der probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme an den jeweiligen Versicherer gestellt.
Therapie
Eine Kurzzeittherapie dauert bis zu 25 Stunden, eine Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Stunden (mit Option auf Verlängerung). Welche Variante für Sie geeignet ist, klären wir in den probatorischen Sitzungen. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet wöchentlich statt.
Private Krankenversicherung, Beihilfe und Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie übernommen. Dennoch sollten Sie vorher Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,56€ pro Therapiestunde berechnet.
Eine genaue Auflistung aller gängigen Kosten können Sie hier einsehen.
Die Rechnung wird monatlich gestellt und ist innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.
Selbstzahler
Die Kosten einer Psychotherapie können auch selbst getragen werden. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Das Honorar beträgt 100,56€ (GOP).
Eine genaue Auflistung aller gängigen Kosten können Sie hier einsehen.
Gesetzliche Versicherungen
Gesetzlich Versicherte können aufgrund der stark begrenzten Kassenplätze über das Kostenerstattungsverfahren bei mir behandelt werden. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ihre zeitnahe Behandlung. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht.
Für eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in Ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen eines Erstgesprächs.
Entscheiden Sie sich anschließend gegen den Weg der Kostenerstattung, ist dieses Erstgespräch für Sie kostenfrei. Entscheiden Sie sich dafür, wird das Erstgespräch mit dem üblichen Satz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergütet (€ 100,56). Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird Ihnen dieser Betrag rückerstattet.
WICHTIG: Ob die Kostenerstattung als Leistung übernommen wird, ist stark abhängig von den einzelnen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Kasse grundsätzlich für die Übernahme dieser Leistung bereit ist.
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